Fahrschule Herz
 
 
'.Image.'
B-Kurs  12.02. - 22.02. von 16:20 - 20:00 Uhr           BE-KURS 07.03. um 17:00 Uhr
 
 
Du hast Fragen?

Fahrschule Herz
Ing. Michael Herz
Gasteigerstraße 16
A-6380 St. Johann in Tirol

 

Tel.: +43 / (0) 53 52 / 626 18
Fax: +43 / (0) 53 52 / 612 45
info@fahrschule-herz.at

A (Motorrad)

Die Lenkerberechtigung für einspurige Kraftfahrzeuge wird wie folgt unterteilt:

Klasse B Code 111 (125er Klasse mit max. 11 kW)

!!! Gilt nur in Österreich und Italien !!!

Du musst:

  • 5 Jahre den B-Führerschein besitzen,
  • die Probezeit muss abgelaufen sein und
  • du musst 6 praktische Fahrübungen in unserer Fahrschule absolvieren
  • es sind keine Prüfungen abzulegen

Klasse A1 (125er Klasse mit max 11kW)

Ausbildungsbeginn: ab 15 1/2 Jahre, die praktische Prüfung darf mit dem vollendeten
16. Lebensjahr abgelegt werden.
Theorieausbildung: 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen und 6 Lektionen für die Klasse A
Fahrausbildung: 14  Lektionen, bei der Klasse A1 ergänzt um den Inhalt „Erlangung von Risikokompetenz"

Klassenaufstieg:

Auf die Klasse A2 (kleiner Klassenaufstieg)
Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung:

  • 7 Lektionen Fahrtraining in der Fahrschule
  • ODER Fahrprüfung

Auf die Klasse A (großer Klassenaufstieg)
Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung:

  • Mit einer Fahrprüfung (Mindestalter: 24 Jahre) 

Klasse A2
(max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung)

Ausbildungsbeginn: ab 17 1/2 Jahre, die praktische Prüfung darf mit dem
vollendeten 18. Lebensjahr abgelegt werden.
Theorieausbildung:  20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt wenn das Grundwissen bereits erlangt wurde oder mit der Klasse B kombiniert wird) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
Fahrausbildung:14  Lektionen praktische Ausbildung

Klasse A (keine Einschränkungen)

Ausbildungsbeginn: ab 23 1/2 Jahre , die praktische Prüfung darf mit dem vollendeten 24. Lebensjahr
abgelegt werden.
Theorieausbildung: 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A (sofern Grundwissen vorhanden)
Fahrausbildung:

  • 14 Lektionen praktische Ausbildung unter 39 Jahren
  • 16 Lektionen praktische Prüfung ab 39 Jahren

Wie komme ich in die nächst höhere Klasse? 

Nach jeweils 2 Jahren kannst du, entweder 7 praktische Fahrstunden oder durch Ablegen
einer praktischen Prüfung, auf die nächst höhere Klasse umsteigen.


Muss ich eine Mehrphasenausbildung machen?

4 bis 14 Monate nach deiner praktischen Prüfung musst du ein Fahrsicherheitstraining inklusive
verkehrspsychologischem Gespräch absolvieren. Spätestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining ist
eine Perfektionsfahrt im Ausmaß von 2 praktischen Einheiten zu absolvieren.

Probezeit dauert 2 Jahre