Fahrschule Herz
 
 
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 UPDATE !!! - NEUER E zu B Kurs startet am Freitag, den 9.1.2026 um 17:00 Uhr - NEUER B Kurs startet am Montag, den 12.1.2026  um 16:20 Uhr - Jetzt anmelden... Wir freuen uns auf Euch... - Je nach Wetterlage bieten wir ab dem Frühjahr 2026 (März / April) wieder AM Kurse an... - Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern, Geschäftspartnern, Freunden und natürlich unserem Team und den Mitarbeitern der BH Kitzbühel FROHE Weihnachten und ein GESUNDES, GLÜCKLICHES Jahr 2026 - Für unseren  Weihnachtsurlaub halten wir ab Montag, den 22.12.2025 bis einschließlich Dienstag, den 6.1.2026 unsere Firma geschlossen. Ab Mittwoch, den 7.1.2026 stehen wir Euch gerne wieder mit Rat und Tat zur Seite und sind für alle Fragen gerne für Euch da... Michael - Rene`- Wolfgang - Rainer. DANKE FÜR EUER VERTRAUEN IN UNSERE FIRMA FAHRSCHULE HERZ 

 
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Fahrschule Herz
Ing. Michael Herz
Gasteigerstraße 16
A-6380 St. Johann in Tirol

 

Tel.: +43 / (0) 53 52 / 626 18
Fax: +43 / (0) 53 52 / 612 45
info@fahrschule-herz.at

L17

Führerschein mit 17  (L17 - Ausbildung ab 15 1/2 Jahren) 


Die Ausbildung:

  • 20 Theorieeinheiten (Grundwissen)  + 12 Theorieeinheiten (Klasse B)
  • 12 praktische Fahrlektionen
  • Du beginnst mit insgesamt 3000km
  • Nach 1000 km Ausbildungsfahrt folgt eine begleitende Schulung
  • Nach weiteren 1000 km Ausbildungsfahrt folgt eine weitere begleitende Schulung
  • Nach den letzten 1000 km folgen noch 2 praktische Fahreinheiten (Perfektionsschulung) in der Fahrschule mit dem Fahrschulfahrzeug


Prüfung

  • die theoretische Prüfung kann sofort nach Absolvierung des Theorie-Kurses abgelegt werden.
  • die praktische Prüfung darf mit dem 17. Lebensjahr abgelegt werden

Achtung: die theoretische Prüfung ist 18 Monate lang gültig! Das bedeutet, du musst die Ausbildung (3000km) und die praktische Prüfung innerhalb dieser Frist absolvieren. Ansonsten muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Begleiter

  • Maximal 2 Begleiter möglich (nahe stehende Person z.B. Eltern)
  • Diese müssen 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein
  • Kein schwerer Verstoß lt. StVO und KFG (Gerichtsstrafe z.B. Unfall mit Personenschaden)

Fahrzeuge

  • keine Überprüfung nötig
  • Kennzeichnung:  L17-Tafeln
  • Bei Fremdfahrzeugen: Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers